Zerbst in der Stadthalle
Einberufung gemäß §5 (2) der Satzung des Landesverbands sowie §32 des Organisationsstatuts der SPD
Am Samstag, den 31. August 2019 findet ein außerordentlicher Landesparteitag statt. Antragsschluss für den a. o. Landesparteitag ist Freitag, der 16. August 2019, 24 Uhr. Antragsschluss für satzungsändernde Anträge zum a. o. Landesparteitag ist Freitag, der 19. Juli 2019, 24 Uhr.
Vorläufige Tagesordnung:
Beginn: Samstag, 31. August 2019, 10:00 Uhr
1. Eröffnung 2. Konstituierung 3. Grußworte 4. Reden 5. Bericht aus der Parlamentsarbeit 6. Aussprache 7. Bericht der Mandatsprüfungskommission 8. Satzungsändernde Anträge 9. allgemeine Antragsberatung 10. Nominierung Vorsitz Parteivorstand 11. Schlusswort des Landesvorsitzenden